AGB
1. Umfang und Ausführung des Auftrages
1.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.
1.2. Die Korrespondenz per E-Mail wird von den Parteien als Schriftform anerkannt.
1.3. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt.
1.4. Von dem Auftraggeber genannte Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, werden, soweit nicht offensichtlich unrichtig, als richtig zugrunde gelegt.
1.5. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmässigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
1.6. Die AMW Treuhand & Immobilien AG (nachfolgend «AMW») gestattet dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit die Nutzung der bei AMW verfügbaren «AbaWeb-Abos» (Abacus-Software) sowie der «AMW-Cloud» für die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten.
2. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen «AGB» regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. AMW behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuellen AGB können unter www.amw.one/agb eingesehen werden.
3. Datenschutz / Verschwiegenheitspflicht / Einwilligung betreffend Datenaufbewahrung und Datenweitergabe
3.1. AMW verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen und nicht öffentlich zugänglich oder ihr bereits bekannt sind oder die ihr von Dritten zugänglich gemacht werden, die von den Tatsachen rechtmässig Kenntnis haben und diesbezüglich keiner Pflicht zur Verschwiegenheit unterliegen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und gilt auch für Dritte (vgl. 4. Mitwirkung Dritter).
3.2. AMW sowie die von ihr für die Leistungserbringung beigezogenen Dritten halten bei der Datenbearbeitung die schweizerische Datenschutzgesetzgebung ein. AMW betreibt den Dienst «AMW-Cloud» und «AbaWeb-Abos» ausschliesslich aus in der Schweiz gelegenen Servern und Rechenzentren.
4. Mitwirkung Dritter
Zur Ausführung des Auftrages ist AMW (in Absprache mit dem Auftraggeber) berechtigt, Mitarbeiter, fachkundige Dritte, sowie Unternehmen beizuziehen (Recht zur Substitution).
5. Mängelbeseitigung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. AMW ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
6. Haftung
6.1. AMW haftet für eigenes sowie für das Verschulden der Erfüllungshilfen. AMW haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis (Art. 398 Abs. 1 OR).
6.2. Die Haftung von AMW für Schäden, verursacht durch leichte und mittlere Fahrlässigkeit, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen. Ebenso haftet AMW nicht für Schäden der von ihr beigezogenen Hilfspersonen, soweit jene infolge leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen von AMW gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
6.3. AMW lehnt jegliche Haftung für das Resultat der Anwendung der IT-Applikationen ab. Dies schliesst auch Datenverluste infolge von eventuellen Systemfehlern mit ein. Die Anwendung der IT-Applikationen erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Sofern Mängel auftauchen, ist der Auftraggeber verpflichtet, vorhandene Fehler zu dokumentieren und umgehend an AMW zu melden.
7. Vergütung
7.1. Die Dienstleistungspaket-Pauschale (Vertragspunkt 4), die Einrichtungspauschale (Vertragspunkt 5) sowie das Beratungshonorar (Vertragspunkt 7) werden individuell vereinbart. Den Teuerungsausgleich wie auch Modelländerungen behält sich AMW ausdrücklich vor.
7.2. Bei Zahlungsverzug des fälligen Betrages kann AMW die Erbringung der Dienstleistung und den Zugriff auf IT-Applikationen («AbaWeb-Abos» und «AMW-Cloud») ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung für den Auftraggeber aussetzen.
8. Pflichten des Auftraggebers
8.1. AMW hat die Weisungen des Auftraggebers grundsätzlich zu befolgen. Der Auftraggeber darf AMW jedoch keine Weisungen erteilen, durch deren Ausführungen AMW gegen rechtliche Bestimmungen sowie ihre anerkannten Standesregeln verstossen würde.
8.2. Der Auftraggeber ist zum Ersatz von aussergewöhnlichen Aufwendungen verpflichtet, die AMW im Rahmen des Treuhandverhältnisses entstehen. Voraussetzung ist, dass sie aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen nötig waren oder dass der Auftraggeber die Auslagen bewilligt hat.
8.3. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemässen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er AMW unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, so dass AMW eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von AMW beeinträchtigen könnte. Der Auftraggeber achtet das schweizerische Rechtssystem und richtet sein Handeln danach aus.
8.4. Der Router-bzw. Firewall-Ausgang des Servers, auf dem AbaWeb zur Verfügung gestellt wird, gilt als Übergabepunkt für die von AMW erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine eigenen IT-Systeme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der IT-Applikationen, welche AMW zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt werden.
9. Gewährleistung
1.1. AMW gewährleistet eine sorgfältige und fachgerechte Leistungserbringung, sie übernimmt aber weder eine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit der IT-Applikationen noch gewährleistet sie die Verfügbarkeit in einem bestimmten Umfang beziehungsweise zu einem bestimmten Zeitpunkt.
1.2. Die Plattformverfügbarkeit besteht – abgesehen von nicht vorhersehbaren technischen Störungen – grundsätzlich 7x24h. Während der nächtlichen Datensicherung (01:00 Uhr bis 06:00 Uhr MEZ) und der Systemwartung ist der Zugriff nur eingeschränkt möglich.
1.3. Während der Plattformverfügbarkeit gemäss Ziffer 9.2. kann der Betrieb für Wartungsarbeiten unterbrochen werden. AMW wird solche Unterbrechungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten möglichst kurzhalten und so früh wie möglich ankündigen. AMW entscheidet über die Notwendigkeit und den genauen Durchführungszeitpunkt. Folgende Wartungsleistungen sind Bestandteil dieses Vertrages: Einspielen von Software-Patches und Hotfixes, Einspielen der aktuellen Versionen der Rechenzentrum-Systeme, Einspielen aktueller Abacus-Softwareversion, Technisches Update auf die neue Abacus-Softwareversion mit Funktionskontrolle.
1.4. Systemüberwachung, Backup, Virenschutz, eine regelmässige Systemwartung sowie eine tägliche Datensicherung werden von AMW sichergestellt.
10. Support
AMW bietet dem Auftraggeber nach Bedarf Supportleistungen an. Diese sind gesondert zu entschädigen.
11. Nutzungsrecht
3.1. Der Auftraggeber erhält ein einfaches (nicht ausschliessliches), nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, auf die «AMW-Cloud» und die freigeschaltenen «AbaWeb-Abos» durch die autorisierten Personen online zuzugreifen. Darüberhinausgehende Rechte erhält der Auftraggeber nicht.
3.2. Der Auftraggeber verwaltet Kennwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Ausserdem ist der Auftraggeber verpflichtet, das Kennwort sofort zu ändern, wenn er die Vermutung hat, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte.
3.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die «AMW-Cloud» und «AbaWeb-Abos» von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Die Einrichtung und Verwaltung erfolgt durch AMW.
3.4. Das «AMW-Cloud»-Benutzerkonto ermöglicht den Zugriff auf digital archivierte Daten auf der «AMW-Cloud». Die Upload- und Bearbeitungsfunktion ist für den Auftraggeber eingeschränkt und nur mit Zustimmung von AMW verfügbar.
3.5. Der Auftraggeber darf die Applikationen nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstossenden Zwecken verwenden. Bei begründetem Verdacht auf eine Verletzung ist AMW berechtigt, den Auftraggeber sofort zu sperren.
12. Beendigung des Vertrages
12.1. Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf resp. Kündigung.
12.2. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann mit der vereinbarten Kündigungsfrist widerrufen resp. gekündigt werden; der Widerruf oder die Kündigung haben schriftlich zu erfolgen. Der Widerruf oder die Kündigung zur Unzeit haben gemäss Art. 404 Abs. 2 OR Schadenersatzpflicht zur Folge. Ein Widerruf oder eine Kündigung zur Unzeit liegt vor, wenn der Widerruf oder die Kündigung ohne wichtigen Grund in einem ungünstigen Moment erfolgt und der anderen Partei besondere Nachteile verursacht.
12.3. Widerruft der Auftraggeber den Auftrag, so hat AMW Anspruch auf die Vergütung der geleisteten Arbeit, und die vereinbarte Monatspauschale (Vertragspunkt 4) ist bis zum Ende des angebrochenen Monats durch den Auftraggeber zu bezahlen. Es erfolgt keine Rückerstattung.
12.4. Bei Kündigung des Vertrages durch AMW sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.
12.5. Unter besonderen Umständen, namentlich wenn der Auftraggeber unlautere Geschäfte oder Geschäfte betreibt, die den Ruf von AMW, ihrer Kunden oder Dienstanbieter beeinträchtigen können, kann der Auftrag fristlos gekündigt werden. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Ermässigung oder Erstattung von geschuldeten oder bereits geleisteten Zahlungen.
13. Aufbewahrungspflicht
13.1. AMW hat die Handakten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn AMW den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
13.2. Zu den Handakten gehören alle Schriftstücke, die AMW aus Anlass ihrer beruflichen Tätigkeit vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat.
14. Haftungsausschluss Steuern
14.1. Die in der Steuererklärung gemachten Angaben, Ausführungen und Berechnungen basieren auf den vom Auftraggeber gemachten Angaben und Informationen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit AMW nicht überprüfen kann. Bei fehlenden Informationen können allenfalls Erfahrungs- oder Schätzwerte eingesetzt werden. Allfällige Praxisänderungen der Steuerbehörden bleiben stets vorbehalten.
14.2. Das Steuerbudget (Steuerberechnung) in den Unterlagen dient zur Ermittlung des mutmasslichen Steuerbetrages. Die Berechnung basiert auf den vorhandenen Unterlagen und Informationen und den vom Gemeindesteueramt noch ungeprüften Daten und kann deshalb vom definitiven Steuerbetrag abweichen. Das Resultat stellt keine verbindliche Auskunft dar.
14.3. Die Erstellung der Steuererklärung durch AMW ersetzt die abschliessende Kontrolle durch den Auftraggeber nicht.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1. Für den Auftrag ist schweizerisches Recht anwendbar.
15.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung des übrigen Vertragsinhaltes hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch die gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen oder vertraglichen Zwecken am nächsten kommt.
15.3. Als Gerichtsstand gilt das Domizil von AMW.
Wangen b. Dübendorf, 1. Mai 2021